Bio-Verbände

Empfehlungen:

wir hatten ja angekündigt, hier Kaufempfehlungen zu geben, für Kunden denen das Tierwohl am Herzen liegt. Leider stellen wir nach bisherigem Recherchestand fest, daß es kein Siegel und keinen Verband gibt, den wir wirklich empfehlen können. Einstweilen hilft es nur beim Biobauern seines Vertrauens direkt zu kaufen und vorher seine jeweilige Tierhaltung zu prüfen.

vegan:

Generell empfehlen wir natürlich die vegane Lebensweise unter Kauf von 100% Bioprodukten. Da jedoch die Marktmacht der Discounter eine maßgebliche Ursache von Tierleid ist, raten wir dringend direkt beim Biobauern oder im Bioladen vor Ort zu kaufen.

vegetarisch:

Falls Sie nicht vegan leben wollen oder können, ist die vegetarische Lebensweise zu empfehlen. Milchprodukte aus tierethischer Herkunft können wir zur Zeit noch keine benennen.

Eier:

Vom Verzehr von Eiern müssen wir aus tierethischer Sicht ebenfalls abraten. Zur Zeit entstehen aber Projekte, die zum einen eine bessere Tierhaltung praktizieren, als auch das bisher praktizierte Töten der männlichen Küken verhindern:

www.bruderhahn.de

www.herrmannsdorfer.de

Fleisch:

Sollten Sie unbedingt Fleisch essen wollen, sehen wir nur 2 Möglichkeiten:

Kauf von Wild beim örtlichen Jäger, jedoch nicht aus Treib- und Drückjagd

Kauf von Fleisch von Biorindern, welche auf der Weide mit der Schlachtbox getötet wurden Bezug über: Familie Maier aus Balingen von www.uria.de

Übersicht Kriterien Verbände/Siegel für Rinder:

Bei der art- bzw. wesensgerechten Haltung von Rindern gibt es einige Kritikpunkte und bei verschiedenen Verbänden bzw. Tierwohllabel sehr unterschiedliche Ansprüche.

Die Basis für alle ist die EU-Bio Verordnung, die wir voraussetzen, aber nicht weiter erläutern.

Hörner:

das Horn gehört zur Kuh! Daher ist es verwunderlich, daß nur ein einziges Label das enthornen komplett verbietet und nur ein Verband das Halten von hornlosen Rindern untersagt.

Enthornen generell untersagt ist bei 4 Pfoten *** Label und bei ProVieh Forderungen

Bei KAG Freiland darf kein Produkt von enthornten Tieren vermarktet werden.

Bei allen Anderen ist Enthornen möglich, zum Teil mit Ausnahmegenehmigung (Demeter) oder enthornen ist mit Schmerzausschaltung erlaubt (Bioland)

Demeter untersagt das Halten genetisch hornloser Tiere

Eine Statistik, wie hoch der Anteil enthornter Tiere jeweils bei den Verbänden ist, soll erarbeitet werden.

Unsere Forderung: enthornen ist generell verboten und genetisch hornlose Tiere dürfen nicht gehalten werden.

Kälberaufzucht:

üblicherweise werden mein Milchkühen die Kälber sofort oder ein paar Tage nach der Geburt von der Mutter getrennt. Die muttergebundene Kälberaufzucht als tierfreundlichste und natürlichste Methode ist wiederum nur bei 4 Pfoten *** Vorschrift (Alternativ Ammenaufzucht) Alle anderen regeln das nicht.  Bioland und Freiland/AT schreiben Gruppenhaltung von Kälbern nach der 1. Woche vor.

Unsere Forderung: Kälber müssen min. 6 Wochen bei der eigenen Mutter trinken können

mobile Schlachtbox:

stressfreie Tötung auf der Weide wird nirgends erwähnt.

Unsere ForderungDer Einsatz stressfreier Schlachtung mit Betäubung schlafender Tiere im Herdenverbund ist verpflichtend, hierzu ist eine mobile Schlachtbox einzusetzen

Anbindung:

nach der EU-Bio VO ist Anbindung in Kleinbetrieben weiter zugelassen, dieses gilt auch für einige Bioverbände.

Unsere Forderung: Rinder sind in der weidefreien Zeit im Laufstall mit Auslaufmöglichkeit zu halten.

Weidegang:

einige Verbände erlauben die ganzjährige Stallhaltung mit Auslauf.

Unsere Forderung: allen Rinder ist in der Vegetationszeit täglich Weidegang zu gewähren

Fütterung:

Rinder als Wiederkäuer sind eine Nahrungsmittelkonkurrenten des Menschen. Das natürliche Futter besteht aus Gras/Heu. Dennoch erlauben alle Verbände die Fütterung von Silagen und unbegrenztes Kraftfutter.

Unsere ForderungRinder sind ausschliesslich mit Gras oder Heu zu füttern, Silage ist nicht zulässig. Getreide darf nur in Ausnahmefällen für max. 7 Wochen pro Jahr bis 1 kg pro Tag gefüttert werden  (gesamt 50 kg je Tier und Jahr) Stichwort „feed no food“

Obergrenze Herde:

Rinder können nur eine begrenzte Zahl von Herdenmitgliedern im Bewusstsein halten, bei grösseren Herden kommt es zu permanenten Rangkämpfen, was zu Stress führt.

Unsere Forderung: es dürfen max. 80 ausgewachsene Rinder (zzgl. Nachwuchs) in einer Herde gehalten werden. Können mehrere Herden gehalten werden, beträgt die Obergrenze je Betrieb max. 160 erwachsene Tiere

Quellen Übersicht Richtlinien:
EU Bio-Verordnung
Bioland Erzeuger-Richtlinien
Demeter Erzeuger-Richtlinien
(weitere Bioverbände werden nicht erwähnt, da sich deren Richtlinien kaum unterscheiden)
KAG Freiland Richtlinien
Freiland AT Richtlinien
PrüfNach! Kriterien von ZurückZumUrsprung
TVT Empfehlungen
ProVieh Forderungen
Tierschutzlabel 4 Pfoten
Tierschutzlabel Deutscher Tierschutzbund (für Rinder in Vorbereitung)